1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Leitenden Jugendanwalt F.________ Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau, a.o. Jugendanwältin G.________ (mit den Akten)