des Gutachtensauftrags vom 23. März 2017). Im Rahmen des Gutachtens hat sich der Experte auch zur Frage zu äussern, wie hoch die Chancen eingeschätzt werden, dass der Beschwerdeführer in einer regulären Berufsausbildung bestehen kann (vgl. Frage Nr. 12 des Gutachtensauftrags vom 23. März 2017). Gemäss Angaben des Vaters des Beschwerdeführers anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs am 15. März 2017 war der Beschwerdeführer nach Schulabschluss jedenfalls noch nicht bereit für eine Lehrstelle, weshalb er in die E.________(Schule) geschickt wurde.