Auch die Eltern des Beschwerdeführers haben von besorgniserregenden Verhaltensveränderungen des Beschwerdeführers seit ca. Oktober 2016 berichtet (aggressiv, unzuverlässig, Auftreten in der Art eines «Mafiatypen») und diese mit dem neuen Freundeskreis des Beschwerdeführers erklärt. Angesichts der vorgeworfenen massiven Delinquenz des Beschwerdeführers (insbesondere Freiheitsberaubung, Nötigung und Erpressung) sowie seiner erheblichen Verhaltensveränderungen innert kurzer Zeit ist eine forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers angezeigt.