Der Beschwerdeführer war vielmehr darum bestrebt, seine eigene Beteiligung sowie das Geschehen als solches herunterzuspielen (vgl. dazu auch das Standortprotokolls des C.________(Erziehungseinrichtung) vom 20. April 2017). Auch die Eltern des Beschwerdeführers haben von besorgniserregenden Verhaltensveränderungen des Beschwerdeführers seit ca. Oktober 2016 berichtet (aggressiv, unzuverlässig, Auftreten in der Art eines «Mafiatypen») und diese mit dem neuen Freundeskreis des Beschwerdeführers erklärt.