eingeräumt werden, könne doch dadurch die Grundlage für eine künftige Straffreiheit des Beschwerdeführers geschaffen werden. Es dürfte wohlbekannt sein, dass die meisten Lehrbetriebe Jugendliche mit einer «weissen Weste» bevorzugen würden. Die Chancen des Beschwerdeführers, auf dem üblichen Weg eine Lehrstelle zu finden, dürften daher im Vergleich zu nicht negativ aufgefallenen Jugendlichen geringer erscheinen. Der Beschwerdeführer habe sich gemäss Protokoll des Standortgesprächs vom 20. April 2017 im C.________(Erziehungseinrichtung) gut in die Gruppe integriert, halte die Regeln ein und arbeite konstruktiv mit. Er stelle damit