Die fachgerechte Erstellung des Gutachtens sowie die Erreichung der in der angefochtenen Verfügung weiter erwähnten Ziele bedürfe Zeit. Schutzmassnahmen würden nicht zeitlich befristet, sondern periodisch auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüft. Dies entspreche dem im Jugendstrafrecht geltenden System der jederzeitigen Massnahmeabänderbarkeit. Die Jugendanwaltschaft habe am 23. März 2017 erstmals von der Bestätigung, datiert vom 22. März 2017, über das In- Aussicht-Stellen eines Lehrstellenplatzes für den Beschwerdeführer mit Lehrbeginn ab August 2017 bei der D.________(Unternehmung) Kenntnis erhalten.