So könne der Beschwerdeführer vom strukturierten Alltag in der Erziehungseinrichtung profitieren und dann anschliessend in den – zwar anders, aber ebenso strukturierten – Alltag des Berufslebens starten. Auch wenn vorsorgliche Massnahmen zum Zweck der Begutachtung in der Regel nicht befristet würden, erscheine vorliegend eine Einzelfallbetrachtung und Befristung notwendig, damit der Beschwerdeführer im Falle eines guten Berichts auch ohne grossen Unterbruch und Zeitverlust seine Ausbildung in