Vielmehr wäre es angemessen gewesen, die vorsorgliche Unterbringung auf vier, eventualiter viereinhalb Monate, d.h. bis Mitte, eventualiter Ende Juli 2017 zu befristen. So könne der Beschwerdeführer vom strukturierten Alltag in der Erziehungseinrichtung profitieren und dann anschliessend in den – zwar anders, aber ebenso strukturierten – Alltag des Berufslebens starten.