Durch die Lehre würden sein Tagesablauf und sein Leben notwendigerweise strukturiert. Auch sein Vater versichere, dass sie ihn in Zukunft vermehrt überwachen und beschäftigen würden. Dass die Jugendanwaltschaft eine unbefristete Unterbringung angeordnet habe, sei unangemessen. Vielmehr wäre es angemessen gewesen, die vorsorgliche Unterbringung auf vier, eventualiter viereinhalb Monate, d.h. bis Mitte, eventualiter Ende Juli 2017 zu befristen.