Der Beschwerdeführer soll das Opfer mit einem Messer bedroht haben. Kurz darauf habe der Beschwerdeführer in der Zeit von mindestens 17. bis 25. Februar 2017 ein weiteres Opfer zusammen mit zwei Kollegen mehrfach gefesselt, in der Wohnung eines Mittäters eingeschlossen, geschlagen und gequält. Er soll dabei insbesondere mehrmals den Kopf des Opfers in einen Kessel mit Wasser gedrückt oder drücken lassen haben. Die Übergriffe wurden mit dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers gefilmt und teilweise weiterverbreitet.