3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland, Gerichtspräsident N.________ (mit den Akten) - Staatsanwältin C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft