Der Druck durch das Strafverfahren und die dem Beschwerdeführer drohende Strafe ist hoch. Im Vergleich dazu präsentiert der Beschwerdeführer seine mutmassliche Gesamtsituation in Freiheit etwas gar einfach mit der unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Einarbeitungszeit evtl. möglichen «Aufstockung» des Pensums einer Arbeitsstelle – die er noch nicht angetreten hat; in einem Berufsfeld, in welchem er bis dato nie tätig war – verbunden mit der vagen, wohl noch kaum gefestigten Zukunftsvision des Durchlaufens einer Wirtschaftsschule.