Die ganze Familie hatte damals einen Diplomatenpass. Als wir diesen abgeben mussten, erhielt die ganze Familie einen F-Ausweis als vorläufig Aufgenommene, da die Schweiz uns nicht mehr zurück nach H.________ schicken konnte.» (Einvernahme vom 20. Dezember 2016, Z. 41–45). Der Beschwerdeführer kann mehrere Sprachen, so Arabisch, Englisch, Deutsch und Italienisch (ibd., Z. 51). Ihm dürfte es vor diesem Hintergrund leicht fallen, sich im umliegenden aber auch ferneren Ausland durchschlagen zu können. Es wäre ausserdem denkbar, dass er dabei allenfalls noch bestehende internationale Kontakte aus seiner Zeit als Diplomatenkind aktiviert, welche ihm bei einer Flucht behilflich sein könnten.