Die eventualiter in Aussicht gestellte Erhöhung des Beschäftigungsgrads setzt zunächst eine erfolgreiche Absolvierung der Einarbeitungsphase voraus; zudem ist bei der Erhöhung in erster Linie von einem Pensum von 50–60% die Rede, «eventuell mehr». Hinzuzufügen ist, dass das Einzelunternehmen «J.________» in M.________ erst seit dem 10. November 2016 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen ist. Es scheint die Tätigkeit also vor noch nicht all zu langer Zeit aufgenommen zu haben, wobei denkbar ist, dass die Stellenkapazitäten je nach Auftragslage noch stark schwanken könnten.