Es ist notorisch, dass es Anwärtern für die Fremdenlegion für gewöhnlich nicht um eine gesicherte Rückreise in ihr Heimatland oder Aufenthaltsland geht, sondern im Gegenteil darum, in der Fremde neu anzufangen, das alte Leben hinter sich zu lassen. So besteht schliesslich die Möglichkeit, nach einer gewissen Dienstzeit die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Um eine Bewilligung zur Wiedereinreise in die Schweiz kann es ihm in jenem Moment offenbar nicht gegangen sein. Bezüglich der Arbeitsstelle in der «J.__