Dass er – zumindest zwischenzeitlich – daran dachte, diese Fähigkeiten für die Fremdenlegion nutzbar zu machen, spricht nicht nur für eine gewisse Stringenz in Bezug auf die vorbeschriebenen Neigungen, sondern lässt erhebliche Zweifel aufkommen, wie ernst es ihm tatsächlich ist, bei einer Haftentlassung sich weiter den Strafbehörden zur Verfügung zu halten und als Teilzeithilfskraft in einer Bäckerei zu arbeiten. Seine Beteuerung, in einem Zeitpunkt der Verzweiflung um diese Informationen gebeten zu haben und sich mittlerweile von der Legionärsvision verabschiedet zu haben, scheint nachgeschoben, nachdem ihm wahrscheinlich be-