Eigentlich wäre der Beschwerdeführer gelernter Metallschlosser, ihm gelang es aber offenbar nicht, als Arbeitnehmer auf diesem Gebiet zu reüssieren. Seit Januar 2016 verfügte er über kein Einkommen mehr (Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 20. Dezember 2016, Aktenauszug, Fasz. 5). Besondere Talente scheint er bei sich selbst als Kämpfer auszumachen: «Ich sagte zu ihm [D.________], dass ich Schläger sei. Ich bin ehrlich, ich bin Schläger und nichts anderes.» (Einvernahme vom 20. Dezember 2016, Z. 135–136); «Als Kampfsportler weiss ich, dass ich ihn hätte töten können und dann hätte ich ein anderes Problem gehabt.»