Die Ermittlungen in diesem Verfahren würden durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weitergeführt (vgl. Telefonnotiz vom 23. März 2017 sowie die Wiederanhandnah- me- bzw. Ausdehnungsverfügung vom 11. Januar 2017, Aktenauszug, Fasz. 5). Falls der Beschuldigte in beiden Verfahren schuldig gesprochen würde, sei einerseits eine höhere Strafe zu erwarten, andererseits stelle sich auch die Frage, ob ihm der bedingte Strafvollzug noch gewährt werden könne. Jedenfalls könne nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Gericht eine bedingte