Auf dem Kehrichtsack, mit welchem das Opfer gefesselt worden war, sei ein Fingerabdruck des Beschwerdeführers festgestellt worden. Die bisher gegen unbekannte Täterschaft geführte Untersuchung sei nun gegen den Beschwerdeführer ausgedehnt worden. Die Ermittlungen in diesem Verfahren würden durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weitergeführt (vgl. Telefonnotiz vom 23. März 2017 sowie die Wiederanhandnah- me- bzw. Ausdehnungsverfügung vom 11. Januar 2017, Aktenauszug, Fasz. 5).