__ dem Krieg zum Opfer gefallen. Während all der Jahre, in denen er nun in der Schweiz sei, habe er sich bis zum Vorfall vom 12. Oktober 2016 stets wohlverhalten und habe sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Der Beschwerdeführer habe sich hier in der Schweiz vollständig integriert. 5.3 Die Beschwerdegegnerin hielt dem in ihrer Stellungnahme entgegen, dass der Beschwerdeführer in der Untersuchungshaft Abklärungen getätigt habe, die Schweiz zu verlassen.