In diese Zeit würden auch das schwierige und schmerzliche Ende einer längeren partnerschaftlichen Beziehung sowie der Beginn und das Scheitern der letzten partnerschaftlichen Beziehung fallen, weswegen der Beschwerdeführer nun in ein Strafverfahren verwickelt sei. Weiter führt Dr. med. F.________ aus, aus medizinischer Sicht bedürfe der Beschwerdeführer dringend des Beistandes eines Anwaltes in diesem Strafverfahren, da er ohne die Unterstützung eines Anwaltes nicht angemessen damit umgehen könne. Es sei in diesem Zusammenhang zu einer Exazerbation der Angstsymptome und der depressiven Symptome gekommen, die die bisherige erfolgreiche berufliche Rehabilitation gefährden würde.