Er sei seit längerem in psychiatrischer Behandlung, unter anderem wegen Angststörungen sowie depressiven Symptomen. Im Rahmen der Trennung von der Privatklägerin sei es wiederholt zu psychischen Rückschlägen und einem Wiederaufflammen der vorgenannten psychischen Probleme gekommen. Man müsse nicht Psychiater sein um zu verstehen, dass ein Strafverfahren, welches von der ehemaligen Partnerin gegen einen angestrengt werde, bei entsprechender psychischer Vorbelastung eine grosse und deutlich überdurchschnittliche Belastung darstelle. Dies habe der behandelnde Psychiater im Arztzeugnis denn auch attestiert.