3. 3.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, er befinde sich seit dem Jahr 2012 in psychiatri- scher-psychotherapeutischer Behandlung bei Dr. med. F.________. Das nun gegen ihn geführte Strafverfahren stelle für ihn aufgrund dieser Vorbelastung eine grosse Belastung dar. Im ärztlichen Zeugnis werde bestätigt, dass er aus medizinischer Sicht dringend auf den Beistand eines Anwalts im vorliegenden Strafverfahren angewiesen sei. Er könne seine Interessen aufgrund medizinischer Defizite nicht selber wahren. Überdies sei er juristischer Laie und nicht prozesserfahren.