6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung ausgerichtet, welche auf CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt wird.