4 7.2 Zu prüfen ist, ob vor dem Sachgericht ein Freispruch wahrscheinlicher wäre oder nicht. Aus den Aussagen des Beschuldigten und des Beschwerdeführers lassen sich keine zweifelsfreien Schlüsse für eine Straftat ziehen. Beide machen unklare Aussagen. Der Beschuldigte konnte nicht sagen, was er unter «Geschlechtsverkehr» versteht und was dies bedeutet. Es ist unklar, ob der Ausdruck durch Beeinflussung nachgesprochen wurde. Dies ist aber wahrscheinlich.