Auch habe er weiterhin Angst vor dem Beschuldigten gehabt, wenn er in seiner Nähe gewesen sei. Der Beschwerdeführer sei auch sehr erleichtert gewesen, als dem Beschuldigten durch das Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte Burgdorf (nachfolgend: SAZ) ein Kontaktverbot zum Beschwerdeführer auferlegt worden sei. Der Beschuldigte suche immer wieder die Nähe zum Beschwerdeführer. Bei zufälligen Begegnungen zeige der Beschwerdeführer immer noch Angst und Wut. Die Mutter des Beschwerdeführers habe den Eindruck, dass er sich genötigt fühle. Auch habe der Beschuldigte ihm gesagt, er dürfe es nicht seiner Mutter erzählen.