_ aufgefordert, das Rechtsmittel zu begründen. Diese teilte der Beschwerdekammer mit, dass sie den Beschwerdeführer nicht mehr vertrete und dass sich die Beschwerdekammer direkt an D.________ wenden solle. D.________ reichte mit Brief vom 29. März 2017, welcher am 4. April 2017 bei der Beschwerdekammer einging, die Begründung zur Beschwerde ein. Der Beschuldigte beantragte in seiner Stellungnahme, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft reichte eine Stellungnahme ein mit dem Antrag, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Der Beschwerdeführer hat innert angesetzter Frist keine Replik eingereicht.