Der Beschwerdeführer soll Opfer von sexueller Nötigung, evtl. Schändung anlässlich dreier Vorfälle im August 2015 geworden sein. Nachdem der Beschwerdeführer, seine Mutter wie auch der Beschuldigte durch die Polizei einvernommen worden waren, teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beteiligten mit, sie beabsichtige, das Verfahren einzustellen und gab den Parteien die Gelegenheit, weitere Beweisanträge zu stellen. Es wurden keine weiteren Beweisanträge gestellt. Anschliessend stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.