3. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3‘412.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Beschwerdeführerin - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin E.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 29. Mai 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: