In jedem dieser Fälle besteht regelmässig ein schutzwürdiges Vertrauen des Beschuldigten darin, in derselben Sache nicht noch einmal verfolgt zu werden. Ein solches Vertrauen ist hingegen nicht schutzwürdig, wenn die (zumindest beschränkt) rechtskräftige Erledigungsentscheidung im Erstverfolgungsstaat keine Aussage über die generelle Verfolgungswürdigkeit einer Tat trifft, sondern lediglich zum Ausdruck bringt, dass eine Verfolgung durch das konkret zuständige Justizorgan nicht angezeigt ist (z. B. mangelnde sachliche oder örtliche Zuständigkeit).