Eine solche Entscheidung kann zum Beispiel zusammenhängen mit dem Zeitpunkt oder dem Ausmass der Tat (z.B. im Fall der Einstellung durch Verjährung oder wegen Geringfügigkeit). ... In jedem dieser Fälle besteht regelmässig ein schutzwürdiges Vertrauen des Beschuldigten darin, in derselben Sache nicht noch einmal verfolgt zu werden.