4 cken, und eine vom 25. Oktober 2014, 21:44 Uhr, in der er verlange, dass sie die Beine spreize und einen Hamster dazwischen krabbeln lasse. Dabei handle es sich um sexuelle Handlungen, es sei jedoch nicht klar, von wo aus die E-Mails verschickt worden seien. Da der Beschuldigte D.________ am Dienstag, den 28. Oktober 2014 in München habe treffen wollen, sei gemäss dem Regionalgericht zu vermuten, dass er sich schon am 25. Oktober 2014 in Deutschland aufgehalten habe.