Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland, Einzelgericht, vom 7. März 2017 (PEN 16 1056) Regeste: § 153 StPO-Deutschland, Art. 54 SDÜ; Eine staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO-DE führt nicht zur Anwendbarkeit des Doppelbestrafungsverbots gemäss Art. 54 SDÜ (E. 6.2). Art. 329 Abs. 4 StPO; Es ist zulässig, in Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» die Prozessvoraussetzung der örtlichen Zuständigkeit zu verneinen und ein Strafverfahren entsprechend einzustellen (E. 6.3). Erwägungen: