Auch diese veranlasste den Beschwerdeführer zur Einreichung einer Anzeige gegen den Leitenden Staatsanwalt wegen «Prozessbetrugs, Verleumdung und Strafvereitelung im Amte» sowie wegen «Amtsanmassung als Psychiater» (nachfolgend E. 6). Auch gegen Staatsanwältin B.________, welche die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verfasst hat, stellte er eine Anzeige in Aussicht. Es ist der Staatsanwaltschaft darin beizupflichten, dass der Beschwerdeführer in einem Teufelskreis gefangen ist: