4 Die Staatsanwaltschaft hebt zu Recht den Umstand hervor, dass der Beschwerdeführer seit Jahren alle Personen anzeigt, von denen er glaubt, dass sie ihn geschädigt oder sich in irgendeiner Form strafbar gemacht haben könnten. Gegen die entsprechenden Verfügungen und Entscheide der Strafverfolgungsbehörden legt er ungeachtet der meist (offensichtlich) fehlenden Erfolgsaussichten regelmässig Rechtsmittel und/oder Rechtsbehelfe ein.