Trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten lege er gegen die entsprechenden Verfügungen und Entscheide der Strafverfolgungsbehörden regelmässig Rechtsmittel und/oder Rechtsbehelfe ein und zeige die beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in seinem Sinn entschieden werde. Die Geschäftskontrolle zeige, dass die Kadenz der Eingaben des Beschwerdeführers in letzter Zeit in Besorgnis erregendem Ausmass zugenommen habe. Die Eingaben des Beschwerdeführers seien stereotyp.