Es sei gerichtsnotorisch, dass der Beschwerdeführer seit Jahren alle Personen anzeige, von denen er glaube, dass sie ihn geschädigt oder sich in irgendeiner Form strafbar gemacht haben könnten. Trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten lege er gegen die entsprechenden Verfügungen und Entscheide der Strafverfolgungsbehörden regelmässig Rechtsmittel und/oder Rechtsbehelfe ein und zeige die beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in seinem Sinn entschieden werde.