Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 9. Januar 2017 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde, mit dem Antrag, die Verfügung sei zurückzuweisen und gegen den Leitenden Staatsanwalt sei ein Strafverfahren wegen Prozessbetruges, Verleumdung, Strafvereitelung im Amte sowie Amtsanmassung als Psychiater einzuleiten. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2017 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer replizierte am 2. Februar 2017.