1. A.________ reichte zwischen 21. September 2016 und 1. Dezember 2016 16 Anzeigen gegen diverse Angehörige der Justiz und Behörden – u.a. wegen Amtsmissbrauchs, Prozessbetrugs, falscher Anschuldigung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung etc. – ein. Am 4. Januar 2017 verfügte der Leitende Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mittels einer Verfügung die Nichtanhandnahme. Dagegen erhob A._____