4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Beschwerdegegnerin - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin B.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin C.________ - der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, Regionalstelle Berner Jura-Seeland