Soweit der Beschwerdeführer am letzten Tag der Beschwerdefrist geltend macht, er werde in den nächsten Tagen versuchen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so dass er sich rechtlich verteidigen und seine Beschwerdegründe darlegen könne, ist ihm entgegenzuhalten, dass er innert der zehntägigen Beschwerdefrist ausreichend Zeit zur Verfügung hatte, einen Rechtsvertreter zu mandatieren oder anderweitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist bei der vorliegenden Beschwerde von einer bewusst mangelhaften Rechtsmitteleingabe auszugehen. Das