Das korrekte Vorgehen war dem Beschwerdeführer somit bekannt und er hätte die Beschwerde auch als Laie aufgrund der Sachlage innert Frist wenigstens summarisch begründen können, wie er es etwa im Verfahren BK 17 16 getan hat. Soweit der Beschwerdeführer am letzten Tag der Beschwerdefrist geltend macht, er werde in den nächsten Tagen versuchen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so dass er sich rechtlich verteidigen und seine Beschwerdegründe darlegen könne, ist ihm entgegenzuhalten, dass er innert der zehntägigen Beschwerdefrist ausreichend Zeit zur Verfügung hatte, einen Rechtsvertreter zu mandatieren oder anderweitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.