Gleichermassen enthielt die Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Verfügung des Regionalgerichts den Hinweis darauf, dass die Beschwerde innert zehn Tagen schriftlich und begründet einzureichen ist. Das korrekte Vorgehen war dem Beschwerdeführer somit bekannt und er hätte die Beschwerde auch als Laie aufgrund der Sachlage innert Frist wenigstens summarisch begründen können, wie er es etwa im Verfahren BK 17 16 getan hat.