2 scheid nahe legen (Bst. b) und welche Beweismittel sie anruft (Bst. c). Bei rechtzeitig eingereichten, jedoch ungenügenden Rechtsmittelschriften ist grundsätzlich eine kurze Nachfrist zur Verbesserung anzusetzen (vgl. Art. 385 Abs. 2 StPO). Art. 385 Abs. 2 StPO konkretisiert das für staatliche Stellen geltende Verbot des überspitzten Formalismus, wonach sich die Behörde nicht auf das strikte Einhalten von Formvorschriften berufen darf, wenn dies durch keine schützenswerten Interessen gedeckt ist (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_130/2013 vom 3. Juni 2013 E. 3.2). Demgegenüber ist Art.