Er versuche in den nächsten Tagen, einen Anwalt zu mandatieren. Das Gericht werde deshalb ersucht, seine Beschwerde zu akzeptieren und ihm eine Frist zu gewähren, damit er sich rechtlich verteidigen und seine Beschwerde begründen könne. 2. 2.1 Gemäss Art. 396 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ist eine Beschwerde schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen. Begründet ist eine Rechtsmittelschrift gemäss Art. 385 Abs. 1 StPO dann, wenn die Person, die das Rechtsmittel ergreift, genau angibt, welche Punkte des Entscheides sie anficht (Bst. a), welche Gründe eine anderen Ent-