Dieses trat am 22. Februar 2017 auf das Gesuch nicht ein (PEN 16 1075/1076). 1.3 Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. März 2017 (Postaufgabe: 17. März 2017) Beschwerde. Er brachte vor, er sei rechtsunkundig und vermöge seine Anliegen juristisch nicht zu beschreiben. Er sei der Meinung, dass sein Fall nicht genau angeschaut werde, da er nicht wisse, welche Dokumente er vorlegen müsse. Er versuche in den nächsten Tagen, einen Anwalt zu mandatieren.