Das Resultat des Fristenrechners sei beigelegt. Er sei betreffend solcher Angelegenheiten wie Fristen und deren Berechnung unkundig. Er hoffe, man könne nachvollziehen, dass er aufgrund des Berechnungsresultats gedacht habe, es sei noch Zeit, obwohl bei Kenntnis des korrekten Fristenendes die Eingabe innert Frist hätte zugestellt werden können. Die fehlerhafte Annahme müsse daraus entstanden sein, dass der Berechnung durch den Fristenrechner falsche Parameter zugrunde lägen. Er sehe nun ein, dass Feiertage nicht hätten miteinberechnet werden sollen.