Die erneute Einvernahme des Beschwerdeführers wird dagegen von der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt und auch nicht als Grund für eine Verlängerung der Untersuchungshaft angeführt. Es ist damit bis Ende März 2017 mit dem Abschluss der parteiöffentlichen Einvernahmen zu rechnen, zumal davon auszugehen ist, dass sich die Staatsanwaltschaft umgehend bei der