Die vorgesehenen Einvernahmen seien an die Kantonspolizei delegiert worden, zwei der drei vorgesehenen Einvernahmen seien am 13. und 16. März 2017 durchgeführt worden. Ausstehend sei damit noch die Einvernahme der Privatklägerin, welche mittlerweile ebenfalls anwaltlich vertreten werde. Nach Rücksprache mit der polizeilichen Sachbearbeiterin dürfte diese Einvernahme in der nächsten Woche (Anmerkung: Woche vom 27. März bis 31. März 2017) stattfinden.