Blosse Reflexwirkungen, welche ebenfalls nicht zur Beschwerde legitimieren, sind zudem, dass die Beschlagnahme wegen eines Strassenverkehrsdelikts Auswirkungen auf sein Arbeitsverhältnis – schlimmstenfalls eine Kündigung – zur Folge haben kann, und dass er gegenüber C.________ womöglich schadenersatzpflichtig wird. Ein Besitzer hat gemäss Lehre und Rechtsprechung regelmässig ein rechtlich geschütztes Interesse an einer Herausgabe, soweit er Nutzer des Gegenstands ist. Ob der Beschwerdeführer ein solches Interesse hat, ist an seinen Rechtsbegehren zu messen, vorweg also daran, was er verlangt.